Vorsorgliche Beweissicherung
Aufgrund einer zunehmend verdichteten Bauweise, insbesondere bei Grenz- und Lückenbebauung, aber auch bei ungünstigen Baugrundverhältnissen, wird die Haftung für sogenannte „Nachbarschaftsschäden“ immer bedeutsamer.
Beweissicherung vor Baubeginn
Vor Beginn der Baumaßnahme sollte aus haftungsrechtlichen Gründen eine außergerichtliche, vorsorgliche Beweissicherung vorgenommen werden.
Beispiel: Dokumentation eines Setzungsrisses bereits planter Kanalsanierung
Ihr Vorteil: Schadensbegrenzung
Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Betroffene nur die Schäden geltend machen können, die durch Ihr konkretes Bauvorhaben tatsächlich entstanden sind.
Beispiel: Bordsteinabsenkung vor Straßenbaumaßnahme
Regulierung im Schadensfall
Sollten durch Ihre Baumaßnahme Schäden entstanden sein, führen wir die Regulierung der baustellenbedingten Veränderung durch, soweit sie erforderlich ist.