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Vorsorgliche Beweissicherung

Aufgrund einer zunehmend verdichteten Bauweise, insbesondere bei Grenz- und Lückenbebauung, aber auch bei ungünstigen Baugrundverhältnissen, wird die Haftung für sogenannte „Nachbarschaftsschäden“ immer bedeutsamer.

Beweissicherung vor Baubeginn

Vor Beginn der Baumaßnahme sollte aus haftungsrechtlichen  Gründen eine außergerichtliche, vorsorgliche Beweissicherung vorgenommen werden.

Beispiel: Dokumentation eines Setzungsrisses bereits planter Kanalsanierung

Ihr Vorteil: Schadensbegrenzung

Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Betroffene nur die Schäden geltend machen können, die durch Ihr konkretes Bauvorhaben tatsächlich entstanden sind.

Beispiel: Bordsteinabsenkung vor Straßenbaumaßnahme

Regulierung im Schadensfall

Sollten durch Ihre Baumaßnahme Schäden entstanden sein, führen wir die Regulierung der baustellenbedingten Veränderung durch, soweit sie erforderlich ist.

Unser Leistungs­bereich

Vorsorgliche Beweissicherung
Empfehlung von Sicherungsmaßnahmen
Erstellen von Messprogrammen
Minderwertberechnung im Schadensfall
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